SICHERHEIT AUF
HÖCHSTEM NIVEAU

Damit unser begehbares Glas hohen Belastungen standhält, verbinden wir mindestens drei Glasscheiben mit mehreren PVB-Folien. Für mehr Komfort können wir das obere Glas rutsch-hemmend bedrucken – farbig oder mit Ätzimitat, ganz wie Sie mögen.

BESTENS GEEIGNET FÜR

ANWENDUNGEN

GLASBÖDEN

Die hohe Tragfähigkeit unseres begehbaren Glases LITE-FLOOR macht es ideal für den Einsatz in Fußböden, Podesten und Treppenstufe – ganz gleich, ob drinnen oder draußen. Das begehbare Glas kann in jeder Art von Gebäuden vom Privathaus bis zum öffentlichen Gebäude mit hohem Personenaufkommen verwendet werden.

Begehbares Glas

IHRE VORTEILE

SICHER UND FUNKTIONAL

Mit unserem begehbaren Glas können Sie große Bodenflächen gestalten. Der VSG-Aufbau behält selbst bei Beschädigung eine Rest-Tragfähigkeit, sollte aber natürlich sofort ausgetauscht werden.

INDIVIDUELLES DESIGN

Transparent, gefärbt oder rutschhemmend bedruckt – wir machen es möglich!

TECHNISCHE DETAILS

Wie die begehbaren Verglasungen LITE-FLOOR aufgebaut werden müssen, ergibt sich aus den projektspezifischen Anforderungen und den baurechtlichen Bestimmungen. Fest steht: Die Verglasungen sind linienförmig gelagert und statisch zu bemessen. Grundlage dafür sind die einwirkenden Lasten nach DIN EN 1991-1-1/NA Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau. Vierseitig linienförmig gelagerte Verglasungen können nach der DIN 18008-5 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen“ bemessen werden.

Sollen begehbare Verglasungen verbaut werden, die nicht den Anforderungen der DIN 18008-5 genügen, etwa punktförmig oder zweiseitig linear gelagerte Verglasungen, ist ein Zulassungsverfahren (ZiE) unumgänglich. Aus der erforderlichen statischen Bemessung ergeben sich dann die Glasaufbauten, die nach baurechtlichen Vorgaben ermittelt werden.

Wichtig: Das begehbare Glas LITE-FLOOR kann in der Außenanwendung zusätzlichen erhöhten thermischen und mechanischen Belastungen unterliegen, etwa durch eine Schneelast. Was das für Bemessung und Ausführung bedeutet, muss im Einzelfall geklärt werden. Auch eine Konstruktion als wärmedämmende Isolierglaseinheit ist möglich.

Beispielhaft kann für allseitig liniengelagertes begehbares Glas LITE FLOOR der Nachweis der Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit nach der DIN 18008-5 Tabelle B1 unter den beschriebenen Randbedingungen geführt werden.

LITE-FLOOR: Nachweis der Resttragfähigkeit und Stoßsicherheit nach DIN 18008-5. TVG – DIN EN 1863 / FG – Floatglas DIN EN 572-2.

Max. Länge in mm Max. Breite in mm Glastyp Min. Auflagentiefe in mm
1.500 400 LITE-FLOOR FG 32/3 30
1.500 750 LITE-FLOOR FG 36/3 30
1.250 1.250 LITE-FLOOR TVG 32/3 35
1.500 1.500 LITE-FLOOR TVG 35/3 35
2.000 1.400 LITE-FLOOR TVG 42/3 35

Wir fertigen unser begehbares Glas
aus folgenden Basis-Gläsern

Als obere Scheibe (glatte Seite zum Verbund)
auch möglich

Verbundfolien

  • Transparent (Standard)
  • Hellmatt (nur an einer Stelle im Verbund)
  • Farbig (VSG STADIP COLOR) 

Glaskantenbearbeitung

  • In Abhängigkeit vom Glaseinbau werden die Glaskanten nach DIN 1249-11 vor dem Verbund bearbeitet und geschliffen (Standard, Kanten matt geschliffen KGN).
  • Auf Wunsch sind auch polierte Kanten (KPO) möglich.

Einbau

  • Die Gläser sind auf einer ebenen, verwindungsfreien und biegesteifen Konstruktion vollkommen fluchtgerecht und plan zu verlegen. Die Haltekonstruktionen müssen unter Berücksichtigung baupraktischer Toleranzen eine zwängungsarme Montage der Scheiben mit ausreichendem Glaseinstand sicherstellen. Ein direkter Glas-Metall-Kontakt ist auszuschließen.
  • Der Einbau des Glases soll durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. 

Normen und technische Regelwerke

  • Die statische Bemessung und konstruktive Auslegung für linienförmig gelagerte begehbare Verglasung erfolgt nach DIN 18008 – Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen.
  • Einwirkenden Lasten nach DIN EN 1991-1-1/NA Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau sind uns vom Planer vorzugeben.

Wichtig: LITE-FLOOR ist ausschließlich für das Begehen durch Personen bestimmt.

EINSATZBEISPIELE